Wenn im Winter die Temperatur über einen längeren Zeitraum ganztägig unter null Grad liegt, entstehen für viele Feuerwehren neue Gefahrenlagen durch das Zufrieren von Weiher und Seen.
Macht das Eis den Eindruck zu halten, werden diese Flächen sehr schnell von Spaziergängern, Schlittschuhläufern und spielenden Kindern genutzt. Gerade für Kinder birgt die Eisfläche eine große Gefahr, da sie die Tragfähigkeit nur schlecht einschätzen können.
Kommt es zum Einbruch, zählt für die Rettung aus dem Eiswasser jede Minute. Schon nach kurzer Zeit sinkt die Körpertemperatur ab und die Opfer erleiden Muskelstarre und Bewusstseinseintrübung. In diesem Zustand ist eine Selbstrettung, zum Beispiel über eine zugeworfene Leine, nicht mehr möglich.
Die Rettung muss nun über die Eisfläche erfolgen. Hier gilt immer der oberste Grundsatz:
„Niemand betritt die Eisfläche ohne Eigensicherung!“ Im Rahmen der Alarmierung sollte auch direkt eine verfügbare Tauchergruppe alarmiert werden. Diese muss die Rettung übernehmen, falls die Person unter das Eis abtaucht.
Da nicht jede Feuerwehr einen sogenannten Überlebensanzug mit Auftriebseffekt oder Rescue-Neoprenanzug für diese Einsätze bereithält, ist eine Rettungsweste und Leinensicherung die Mindestausrüstung. Bei der Leinensicherung sollte die Leine nicht am Rücken des Retters befestigt sein sondern von vorne geführt werden, da dieser bei einem eigenen Einbruch ins Eis, so nicht aktiv unterstützen kann. Ebenso ist auf die Verwendung eines Feuerwehrhelms zu verzichten. Dieser stellt eine Gefahr für den Träger dar, wenn die Rettungsweste auslöst.
Für die technische Rettung auf dem Eis gibt es verschiedene Vorgehensweisen mit Standard-Ausrüstung wie Leitern und Tragen, sowie mittlerweile auch einige hierfür konstruierte Hilfsmittel. Die Grundidee ist immer gleich – das Gewicht des Retters so auf der Eisfläche zu verteilen, dass er nicht selbst einbricht.
Ist die Rettung erfolgt und die Person zum Ufer gebracht, geht es an die Versorgung. Sollte noch kein Rettungsdienst an der Einsatzstelle eingetroffen sein, muss dies durch die Feuerwehr erfolgen. Zu beachten ist hier der Grundsatz, dass bei Personen, die sich nicht mehr aktiv an der Rettung beteiligen können, von einer lebensbedrohlichen Unterkühlung auszugehen ist. Hier kann es bei falschen Maßnahmen zum Bergungstod kommen!
Diese Personen, insbesondere deren Arme und Beine dürfen nur so wenig wie möglich bewegt werden und das Rückströmen des kalten Blutes in den Rumpf zu verhindern. Daher sollte das Entkleiden und Aufwärmen sehr schonend erfolgen. Zum Entkleiden wird die nasse Kleidung aufgeschnitten ohne die Person zu bewegen.
Grundlagen der Eisrettung
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