- Order number: FL-07460
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist in seinem Kern "Polizeirecht", das massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Umso wichtiger ist es gerade in diesen pandemischen Zeiten, es gut zu kennen und wohldosiert umzusetzen.
Was ist neu in der 8. Auflage?
Die aktuelle 8. Auflage unterstützt Sie mit fundierten Kommentierungen, die Klarheit in das aktuelle Seuchenrecht bringen.
Gerade auch hinsichtlich der aktuellen Gesetze "zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vom März, Mai und November 2020 sowie vom April 2021, mit denen die rechtlichen Grundlagen der Seuchenverhütung und -bekämpfung im Eiltempo den Erfordernissen der SARS-CoV-19-Pandemie angepasst wurden.
Auch die im April 2021 in Rekordzeit vom Bundesgesetzgeber verabschiedeten Verordnungsermächtigungen (§ 28b - Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen - und § 28c - Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen) fanden kurz vor Redaktionsschluss noch Eingang in den Kommentar.
Nur ein paar Stichworte, um die damit verbundenen enormen Änderungen im Infektionsschutzgesetz und ihre Tragweite kurz anzureißen: Feststellung und Aufhebung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch den Bundestag, Festlegung von Risikogebieten, erweiterte Aufgaben des Robert-Koch-Institutes, Koordination zwischen Bund und Länderbehörden, Ermächtigung von Zahnärzten und Tierärzten zur Durchführung von Tests, Meldepflichten, Impfzentren, Umgang mit Impfschäden, Entschädigungen, Bußgelder, bundeseinheitlich "automatisch" geltende Maßnahmen, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet ("Bundesnotbremse"), Erleichterungen für Geimpfte, Getestete und Genesene ...
Im Hinblick auf verfassungsrechtliche Anforderungen werden damit die zu treffenden Schutzmaßnahmen mit den damit verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffen präzisiert.
Seit 1. Januar 2021 ist zudem für den öffentlichen Gesundheitsdienst ein einheitliches elektronisches Melde- und Informationssystem (DEMIS) vorgeschrieben.
Wer ist der Kommentator?
Autor der ausführlichen und kompetenten Kommentare - mit Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz, dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, dem Masernschutzgesetz, der Trinkwasserverordnung sowie der Internationalen Gesundheitsvorschriften - ist Helmut Erdle, Regierungsdirektor a.D.
Der erfahrene Praktiker zeigt Ihnen auch maßgebliche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten auf, insbesondere mit dem allgemeinen Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Im Anhang bringt er Rechtstexte, die für den praktischen Vollzug wichtig sind.
Damit haben Sie in einem Buch alle Vorschriften beieinander und griffbereit, die in der Praxis relevant werden können! Und damit Sie angesichts der galoppierenden Entwicklungen im Infektionsgeschehen und im Seuchenrecht am Ball bleiben, finden Sie im Buch einen Download-Code, unter dem Sie jederzeit die weiteren Änderungen nach Redaktionsschluss abrufen können.
Aus dem Inhalt:
• Begriffsbestimmungen
• Meldewesen
• Verhütung übertragbarer Krankheiten
• Impfungen
• Nosokomiale Infektionen
• Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
• Besondere Schutzmaßnahmen bei Coronavirus-Erkrankung
• Infektionsschutz bei Gemeinschaftseinrichtungen
• Trink- und Badewasser
• Anforderungen an Lebensmittelpersonal
• Entschädigungsregelungen
• Kostenregelungen
• Straf- und Bußgeldvorschriften
• Internationale Gesundheitsvorschriften
• Trinkwasserverordnung
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