- Artikel-Nr.: FL-07140
Sicherheit bei Einsatzfahrten: Sonderrechte und Wegerechte für Feuerwehr und THW!
Feuerwehr und THW sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit. Häufig ist aber nicht klar, wie die Vorschriften der StVO zu den Sonderrechten und dem Wegerecht zu interpretieren sind. Außerdem ist unklar, unter welchen Voraussetzungen diese Rechte in Anspruch genommen werden können und welche Grenzen dennoch bestehen.
• Sonderrechte
• Wegerecht
• Gegenüberstellung: Sonderrechte und Wegerecht (nach Kullik)
• Alleinige Benutzung von blauem Blinklicht
• Kolonnenvorrecht
• Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug
• Frequently Asked Questions (FAQ)
• Feuerwehrleute vor Gericht
• Mehr Sicherheit bei Einsatzfahrten durch professionelle Aus- und Fortbildung
Autor: Prof. Dr. Gerhard Nadler
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